HAMNET für Klasse E

Ein kleines Weihnachtsgeschenk von der Bundesnetzagentur gibt es für die Klasse-E-Inhaber. Befristet bis zum 31.12.2018 dürfen durch Lizenzinhaber der Klasse E die Frequenzbereiche 2320 – 2450 MHz und 5650 – 5850 MHz genutzt werden. Die maximal zulässige Leistung beträgt 5 Watt PEP.

Unter dem nachfolgenden Link gibt es die Mitteilung der BNetzA im Detail:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitt_695_Amateurfunkdienst_Nutzung_der_Frequenzbereiche_2320%E2%80%932450_MHz_und_5650%E2%80%935850_MHz_durch_Klasse_E.pdf;jsessionid=B57B8B6C57BDB50799CE61EC471AAE7B?__blob=publicationFile&v=3

Ein Gedanke zu „HAMNET für Klasse E

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert